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Tagesmutterpflege
Tagesmutterpflege (oder auch nur kurz "Tagespflege") bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder auch Tagesvater). Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe (bis zu fünf). Sie muss für die Tätigkeit fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sein. Ferner müssen geeignete Räume vorhanden sein und sie braucht, ob sie privat oder öffentlich vermittelte Kinder betreut, eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze (oder Verordnungen) nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe. Ab 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen (KTTP) eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen. Die Vorgaben der zuständigen Behörden weichen stark voneinander ab. In einigen Städten und Kreisen werden 160 Unterrichtsstunden erwartet, in anderen nur 16 Unterrichtsstunden, jährliche Fortbildungen werden verbindlich.
Betreuungsanspruch und Finanzierung
Voraussetzung einer Finanzierung der Tagespflege durch das Jugendamt ist bei unter 3jährigen Kindern eine Berufstätigkeit, Ausbildung oder berufliche Eingliederungsmaßnahme der Eltern - oder ein besonderer Förderungsbedarf des Kindes; § 24 SGB VIII. Dieser Anspruch wird durch das Jugendamt geprüft. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten, wie in der Kindertagesstätte, durch einen Elternbeitrag; entweder an das Jugendamt oder an die Tagespflegeperson. Wegen der grundsätzlichen Gleichrangigkeit von Kindertagesstätte und Tagespflege gilt nach § 5 SGB VIII, dass dem Wunsch und der Wahl der Erziehungsberechtigten entsprochen werden soll, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Damit besteht im Grundsatz eine Wahlfreiheit zwischen Tagespflege oder der Tagesbetreuung in einer Kindertagesstätte. Die Vermittlung einer Tagespflegeperson erfolgt durch das örtliche Jugendamt oder durch Tagespflegebörsen, die auch von freien Trägern der Jugendhilfe eingerichtet werden.
Wir zeigen Ihnen wie es richtig geht!
Sie erhalten einen ausführlichen Textteil und ein umfangreiches Tabellenwerk.
In dieser Vorlage zum Businessplan finden Sie u.a. folgende wichtige Praxisfragen beantwortet, deren Inhalte Sie unbedingt bei einer Gründung kennen sollten:
- Was beinhaltet die sogenannte Betriebserlaubnis lt. § 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII)?
- Was beinhaltet das Tagesbetreuungsausbaugesetz?
- Welche Wettbewerber muss ich im Auge behalten?
- Was prüft das Jugendamt besonders?
- Wie hoch sind die Zuschläge pro Kind und Stunde?
- Welche Fragen muss ich mit dem Jugendamt, der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung, dem Finanzamt und den Eltern klären?
- Wie gestalte ich eine Kindertagespflege im Haushalt der Eltern?
- Wie sieht eine Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter aus?
- Wie sieht eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen aus?
- In welchem Rahmen sollten sich die Mitgliedsbeiträge bewegen?
- Wie gestalte ich inhaltlich Verträge mit den Eltern?
- Welche Pflichtangaben muss ich gegenüber dem Finanzamt machen?
- Welche Kosten kommen auf mich zu und wie wirken diese sich auf die Rentabilität und Liquidität aus?
- Freiberufler - oder gewerbliche Tätigkeit (keine Rechtsberatung)?
- Wann brauche ich keine Umsatzsteuer abzuführen(keine Rechtsberatung)?
- Wie ist mein arbeitsrechtlicher Status als Tagesmutter?
- Was ist eine Eignungsfeststellung lt. § 23 Abs. und § 43 Abs. 2 SGB III?
- Wieviel kann ich als Tagesmutter verdienen und wieviel Betreuungskinder brauche ich dazu?
- Wer gestaltet mir meinen Internetauftritt mit integrierter Suchmaschinenoptimierung unter Einbindung von Fördermöglichkeiten?
- und viele andere Informationen .....
Hinweis: Für Käufer, die kein Excel oder Word besitzen, gibt es als Alternative Open Office. Sie erhalten von uns die Adresse wo Sie diese kostenfreie Office-Suite sofort herunterladen können. Damit kann man den Businessplan problemlos anpassen bzw. verändern!
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Weiterhin können Sie unabhängig von dieser Bestellung im Rahmen eines geförderten Coachings u.a. Ihre individuelle Webseite oder einen Online Verkaufsshop mit automatischer Rechnungs- und Lieferscheinerstellung von uns erarbeiten lassen!
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Auf persönlichen Wunsch unterzeichne ich, Dr. Karsten Wallberg - gelisteter Berater in der Kfw Beraterdatenbank, Ihre erforderliche fachkundige Stellungnahme für das Arbeitsamt !
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Die Gliederung und der Inhalt entsprechen den aktuellen Richtlinien bzw. Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, IHK, HWK usw. und werden laufend aktualisiert.
Sie erhalten hier ein von der Agentur für Arbeit und anderen öffentlichen Trägern (IHK, HWK, Banken usw.) vielfach geprüftes, anerkanntes, praxisbezogenes, vollständiges und erfolgreiches Existenzgründungskonzept mit dem Sie sich eine eigene Existenz aufbauen können.
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Was kann ich von der Lieferung erwarten?:
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Der erste Teil ist der beschreibende Teil - hier wird sehr umfangreich und übersichtlich in einem Worddokument Ihr Vorhaben beschrieben. Dabei wird sich streng an die Vorgaben der IHK, HWK (Richtlinien) gehalten. Im ersten Teil werden u.a. die zutreffenden Branchen-, Standort-, Marketing-, Preis-, Risiko- und Vertragsinformationen dargestellt. Eine Inhaltsangabe dazu finden Sie auch in der oben aufgeführten Leseprobe.
Der zweite Teil des Businessplanes besteht aus den betriebswirtschaftlichen berechnenden Abschnitten . (Mitbewerberanalyse, Umsatz-, Kosten-, Rentabilitäts- und, Liquiditätsplanung sowie einer ausführlichen Cash-Flow- und Rentabilitätsanalyse).
Die Cash-Flow und Rentabilitätsanalyse ist besonders für die Existenzgründer wichtig, die einen Kapitalzuschuss von Banken oder andere Fördermittel für Ihre Vorhabengründung benötigen. Dieser betriebswirtschaftliche Teil besteht aus 21 zusammenhängenden Excelanlagen, welche den 1 Teil des Businessplanes (Word-Dokument) überzeugend in Zahlen wiederspiegeln und stellt den wichtigsten Teil des Businessplanes dar.
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Kasseneinnahmen und Kassenausgaben, so schreibt der § 146 Abs. 1, Satz 2 der Abgabenordnung (AO) es vor, sollen täglich festgehalten werden. In der Praxis wird zwar häufig gegen diesen Grundsatz verstoßen, aber ein gut geführtes Kassenbuch spart nicht nur Kosten gegenüber dem Steuerberater, hält einer Steuerprüfung stand und dient gleichzeitig als Controllinginstrument.
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- wahlweise Möglichkeit der Druckausgabe in Word
- Passwortschutzmöglichkeit
- umfangreiche Suchfunktionen
- Anzahl der Firmen, die das Kassenbuch nutzen möchten: = beliebig
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Autor: Dr. Karsten Wallberg - E-Mail: verkauf@ewu-web.de
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